Werbung
Aufgrund der starken Einschränkung des Geschäftsbetriebes und der damit einhergehenden deutlichen Reduzierung der Arbeitszeiten, hat der OFC rückwirkend zum 1. April 2020 über alle Funktionen hinweg Kurzarbeit eingeführt.
Die entsprechende Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit ist in finalen Zügen. Zur Abschwächung des Nettoausfalls bei den Mitarbeitern leistet der OFC freiwillig einen Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld. Der OFC reagiert damit auf die durch die Corona-Krise ausgelösten finanziellen Belastungen.
Werbung