Die Absage erfolgt auf Antrag des VfR Aalen auf Grundlage von § 14 der Spielordnung in Verbindung mit § 50 Nr. 2 aus dringendem Grund. Bei mehreren Spielern des VfR Aalen wurde der Erregernachweis auf das Coronavirus SARS-COV-2 erbracht (Nachweis der positiven Testergebnisse), sodass für das Spiel am gestrigen Sonntag nicht die gemäß § 14 der Spielordnung erforderliche Anzahl an Spielern zur Verfügung stand.
Eine Spielabsetzung aus dringendem Grund gemäß § 50 Nr. 2 erfolgt nur dann, wenn einem Verein aufgrund positiver Testungen und/oder behördlich angeordneter Absonderungen (Quarantäne) weniger als 16 Spieler oder nicht mindestens ein Torhüter zur Verfügung stehen. Maßgeblich für die Ermittlung der zur Verfügung stehenden Spieler sind sämtliche Spieler, die in der Saison 2021/22 mind. ein Mal im Spieltagskader gelistet waren. Nicht immunisierte (nicht genesene bzw. nicht geimpfte) Spieler, werden stets so behandelt, als stünden sie dem Verein zur Verfügung, soweit sie nicht positiv getestet wurden. Der Nachholtermin wurde auf Mittwoch, den 15.12.2021 neu angesetzt.